America´s Cup: Streit geht weiter vor Gericht
30.04.2009 | RegattaEs geht um die Austragungsdaten des 33. America’s Cup.
Nachdem es beim letzten Treffen der Kontrahenten BMW Oracle und Alinghi zu keiner Einigung kam steht jetzt ein Streit über den Termin des nächsten Cups ins Haus. Das Gericht hatte im Urteil drei Tage Anfang Februar 2010 für die Serie festgelegt, Alinghi will aber erst im Mai die Serie starten. Alinghi geht es um die Tatsache, dass laut Deed of Gift in der nördlichen Hemisphäre eigentlich vor Mai eines Jahres kein Rennen gesegelt werden darf. Gleichzeitig scheint Alinghi aber auch noch auf Zeit zu spielen, da Alinghi mit dem Test des neuen Trimarans noch nicht so weit zu sein scheint wie BMW Oracle, die ihren Trimaran schon ausgiebig getestet haben.
Auf Antrag des Golden Gate YC hat der New York Supreme Court die Société Nautique Genève aufgefordert, zu erläutern, weshalb sie sich nicht an den Gerichtsbeschluss vom 7. April halten will, der die Austragung des Cups im Februar 2010 vorschreibt. Das Hearing findet am 14. Mai statt.
Danach kann aber noch mit weiteren Prozessen gerechnet werden über jeden möglichen Aspekt des Cups. Offen ist auch immer noch der Ort der nächsten Austragung. Den darf Alinghi sechs Monate vor der Regatta bestimmen. Das wäre der 7. August – auch darüber kann man sich noch trefflich streiten…
Den neuen Rechtsstreit kommentiert Alinghi mit einem Statement der Société Nautique de Genève so:
„BMW Oracle Racing (BOR) und sein Club Golden Gate (GGYC) haben sich wiederum entschlossen, die Gerichte in New York anzurufen, anstatt eine Einladung für ein weiteres Meeting anzunehmen, um die Modalitäten des 33. America’s Cup zu diskutieren. Sie haben unseren Vorschlag, den Wettbewerb für andere Herausforderer zu öffnen, ebenso abgelehnt wie unsere Einladung, einen gemeinsamen Konsens zu finden.
Als Titelverteidiger des America’s Cup haben Alinghi und die SNG die Pflicht, der Deed of Gift, die den Event regelt, nachzukommen. Das Dokument besagt unmissverständlich, dass der Monat Mai das frühestmögliche Datum ist für eine Regatta auf der nördlichen Hemisphäre, auf der beide Clubs beheimatet sind. Die Anordnung des New York Supreme Court weist uns nicht an, unsere Pflichten als Verwahrer zu vernachlässigen.
Die Deed of Gift besagt weiter, dass der Challenger of Record dem Titelverteidiger ‚so bald wie möglich’ ein Custom House Registry des Bootes zukommen lassen soll. Auch das ignorieren sie. Die Deed of Gift ist kein Dokument, dass man nach Belieben ignorieren kann: Die Formulierung betreffend die Daten ist klar und kann nicht übergangen werden, weil es GGYC und BMW Oracle Racings aktuellen Wünschen nicht entspricht.
Die Société Nautique de Genève ist bereit ihre Position, welche die Deed of Gift voll und ganz als das bestimmende Dokument des America’s Cup respektiert, vor dem New York Supreme Court zu verteidigen und wird BOR und den GGYC anhalten, dasselbe zu tun.“



