Türkei: Aufenthaltsdauer für Yachteigner
18.06.2012 | Recht, ReviereLösung für Verlängerung der 90-Tage-Regel für Langzeitsegler.
Mit Einführung einer neuen Visaregel in der Türkei müssten Langzeitsegler ohne einen längerfristigen Marinavertrag das Land nach 90 Tagen verlassen (www.mediamaritim.de/blog/2012/01/11/turkei-neue-visaregel-fur-auslander/#more-15259). Für ausländische Segler, die mit ihrer Yacht mehr als drei Monate an der türkischen Küste segeln ohne für diese Zeit einen Marinavertrag zu haben, scheint es nach Aussage des Türkei-Spezialisten Udo Hinnerkopf eine Lösung zu geben.
Die türkischen Behörden haben eingesehen, dass ein größerer Teil des Yachttourismus in die Nachbarländer abzieht, wenn die 90-Tage-Regel für Yachteigner nicht modifiziert wird. Deshalb haben Passpolizei und Hafenbehörden die Anweisung bekommen, dass Segler ihre Yacht wie eine Wohnungs- oder Hausadresse an Land erklären können, und – wenn das Transitlog vom Hafenmeister bestätigt ist – damit die Vorraussetzung für ein Ikamet erfüllen.
Das Vorgehen ist nach Rücksprache mit der Bodrumer Passpolizei wie folgt:
Der Yachteigner begibt sich mit seinem gültigen, auf seinen Namen und den Namen seiner Yacht ausgestellten Transitlog, 4 Passfotos und einem ausgefüllten Antrag (zur Zeit von dieser Web-Seite herunterzuladen: www.bodrum.pol.tr/index.php?option=com_content&view=article&id=28) zur örtlichen Passpolizei.
Die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung dauert in der Regel zwei Wochen und endet mit dem letzten Gültigkeitsdatum des Transitlogs (spätestens nach einem Jahr).
Kosten:
1. Eine einmalige Gebühr für das Ikamet Tezkeresi (blaues Aufenthaltsheftchen) von TL 172.
2. Antragsteller, die ohne Visumpflicht in die Türkei einreisen (z.B. Deutsche), zahlen zusätzlich TL 268,40. Visumpflichtig eingereiste Ausländer sind von dieser Gebühr befreit.
3. Eine Gebühr zwischen USD 30 und 80, abhängig von der Staatszugehörigkeit.
Alle Infos basieren auf mündlichen Aussagen der Behörden und werden hier deshalb mit Vorbehalt weiter gegeben. Von Fall zu Fall können sich einzelne Punkte ändern.
Quelle: www.insidersegeln.de
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Dienstag, 9. April 2013 8:24
[...] der Yat-Marina und haben uns im letzten Jahr ein Ikamet mit einer Gültigkeit von 1 Jahr besorgt (http://www.mediamaritim.de/blog/2012/06/18/turkei-aufenthaltsdauer-fur-yachteigner/#more-17104). Was nicht ganz klar ist: wie geht es jetzt weiter? Kann man die Verlängerung selbst erledigen [...]