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Zollformalitäten Kroatien

29.08.2010 | Allgemein

Ein- und Ausfuhr von einem geliehenen Boot nach Kroatien.

Um keine Schwierigkeiten mit dem Zoll in Kroatien zu bekommen, sollte man bei der Einfuhr mit einem geliehenen Boot einige Dinge beachten.

Auf Anfrage beim kroatischen Hauptzollamt in Zagreb hat die ADAC-Sportschifffahrt folgende Informationen erhalten: Der Bootseigner muss eine Vollmacht, die von einem deutschen Notar beglaubigt sein muss, und die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung aus dem Heimatland, zum Beispiel der Internationale Bootsschein vom ADAC, zur Vorlage am Grenzübergang mitgeben. Sind diese Papiere nicht vorhanden, ist die Einfuhr mit einem geliehenen Sportboot nach Kroatien nicht möglich.

Die ADAC-Sportschifffahrt hat für Inhaber eines Internationalen Bootsscheins vom ADAC eine Vollmacht erstellt, die die administrativen Vorgänge am kroatischen Grenzübergang erleichtert und bei der Anmeldung des Bootes im Hafenamt vorgelegt werden kann. Abrufen kann man diese Vollmacht unter: www1.adac.de/reiseservice/Wassersport/Aktuelles/Einfuhr.asp?ComponentID=296552&SourcePageID=127406

Quelle: ADAC

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Ein Kommentar

1

ein toller tip! danke!


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