Stegpachten: Positive Zwischenergebnisse
11.08.2010 | AllgemeinEntgeltüberprüfungen sollen künftig in regelmäßigen Zeitabständen erfolgen.
Nach den letzten Gesprächen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und den im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zusammengeschlossenen Wassersportspitzenverbänden sowie dem DOSB von Anfang Juli 2010 zeichnen sich positive Zwischenergebnisse ab.
Das Landgericht Potsdam hatte dem Segelverein Potsdamer Adler e.V. Recht gegeben, der von der Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen auf Erhöhung der Pacht für seine Steganlage verklagt worden war und dieser Erhöhung widersprochen hatte (www.mediamaritim.de/blog/institutionverein/stegpachten-standard-vertragsklausel-unzulassig/#more-7549).
Die häufig seit vielen Jahren an ihren Revieren beheimateten gemeinnützigen Wassersportvereine der Verbände sollen künftig eine unbefristete Laufzeit ihrer Verträge bekommen. Bislang hatten die Nutzungsverträge i.d.R. Laufzeiten von 1, 3 oder 5 Jahren. Entgeltüberprüfungen sollen künftig in regelmäßigen Zeitabständen erfolgen. Dabei wird geprüft, in welcher Weise sich der Mittelwert zwischen Verbraucherpreis- und Einkommensindex verändert hat, und inwieweit eine entsprechende Indexanpassung des vereinbarten Pachtzinses vorgenommen wird.
Die im Bundeshaushalt 2010 festgelegte Ermäßigung der Pacht der gemeinnützigen Wassersportvereine um 50 % soll bereits in den kommenden Wochen umgesetzt werden. Evtl. zwischenzeitliche Überzahlungen werden den betreffenden Vereinen zeitnah erstattet. (Die Wassersportspitzenverbände, federführende Sportpolitiker des Deutschen Bundestages und Bundesminister Ramsauer hatten ursprünglich eine pauschale Ermäßigung um 75 % befürwortet, sich aber damit gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber 2010 nicht durchsetzen können; mit der pauschalen 75 %-Ermäßigung sollten Nachteile vorausgegangener Erhöhungen und Berechnungsumstellungen kompensiert werden).
Wassersportverbände und Deutscher Olympischer Sportbund hatten in der Vergangenheit immer wieder auf die Problematik der teilweise unwirksamen Pachtverträge hingewiesen und neue Musterverträge empfohlen.
Vereine, die in diesen Tagen entsprechende Vertrags-Benachrichtigungen ihres Wasser- und Schifffahrtsamtes erhalten, können sich wegen weiterer Einzelheiten oder Unklarheiten an den Deutschen Segler-Verband – Rechtsabteilung – wenden.



