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Charter: Rundum versichert

15.03.2010 | Allgemein

Das Angebot an Versicherungen für Charterer ist umfangreich.

Versichern können sich Skipper und Crews gegen fast alle Unbilden im Charteralltag. Wer sich mit einer umfassenden finanziellen Absicherung besser fühlt, muss selbst entscheiden, inwieweit er sich absichert (www.mediamaritim.de/blog/bucher/rechtsfragen-im-wassersport/). Es folgen einige der speziellen Charterversicherungsangebote, die ein Optimum der Möglichkeiten darstellen. Und welche Unbilden sonst noch beim Chartern auftreten können beschreibt eine Profiseglerin, die seit Jahren in diesem Metier tätig ist.

Warum eine Skipper-Haftpflichtversicherung?

Grundsätzlich haftet der Skipper für Schäden, die er anderen schuldhaft zufügt, mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen – uneingeschränkt.

Im Chartervertrag steht zwar normalerweise, dass das gecharterte Schiff haftpflichtversichert ist. Kaum jemand weiß jedoch in welcher Höhe. In Spanien sind Deckungssummen von 50.000 Euro durchaus üblich. Schiffe, die über Lloyds London versichert sind (dies ist in Griechenland und in der Türkei sehr häufig der Fall), sind mitunter nur bis zur Höhe des Schiffswertes (Zeitwert) versichert. Je nach Schiffstyp entspricht dann der Zeitwert 25.000 oder 50.000 Euro. Dieser Wert ist immer zu gering, denn die Haftung ist unbeschränkt.

Haftungsansprüche der Crewmitglieder gegen den Skipper sind so gut wie nie versichert. Auch dann nicht, wenn die Schiffe gemäß den in Deutschland üblichen „Allgemeinen Haftpflichtbedingungen“ versichert sind.

Sollte der Vercharterer seine Prämie nicht rechtzeitig bezahlt haben (was durchaus vorkommt), haben Skipper überhaupt keine Deckung.

Für Sachschäden, die der Skipper am Schiff selbst verursacht (auch Totalschaden!) haftet er persönlich uneingeschränkt, wenn das Handeln als „grobe Fahrlässigkeit“ beurteilt wird. Was „grobe Fahrlässigkeit“ ist, ist ein dehnbarer Begriff und wird möglicherweise von einem griechischen, türkischen oder kroatischen Gericht oder, wo immer sich der Unfall ereignen mag, entschieden. Das ist das Risiko des Skippers. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt für all diese Risiken nicht!

Wozu eine Skipper-Unfallversicherung?

„Ich habe ja eine Unfallversicherung“, sagen die meisten Skipper. Eine spezielle Skipper-Unfallversicherung wurde jedoch aus folgendem Grund entwickelt: Verschiedene Unfallversicherer schließen Unfälle aus „gefahrensgeneigten“ Sportarten aus (Tendenz steigend). Sämtliche Unfallversicherungen decken Bergekosten (Abbergung von Personen vom Schiff) mit nur wenigen tausend Euro. Für den Fall, dass nicht tatsächlich ein Personenunfall stattgefunden hat, erhält die betroffene Person nichts.

Skipper können nicht sicher sein, dass alle Crewmitglieder tatsächlich eine Unfallversicherung haben. Im Falle eines Unfalles kann es zu einem Rechtsstreit zwischen Skipper und dem geschädigten Crewmitglied kommen, in dem dann festgestellt wird, ob den Skipper ein Verschulden (und damit eine Haftung) trifft oder nicht. „Machen meine Crewmitglieder nicht. Sie sind alles alte Freunde von mir“, mögen Skipper denken. Realität ist, dass unter Umständen die Krankenversicherung, oder wer sonst für die Kosten aus dem Unfall zu bezahlen hat, auf den Skipper Regress nehmen kann, wenn ihm Schuldhaftigkeit nachgewiesen wird.
Mit der Skipper-Unfallversicherung kann dieses Risiko ausgeschaltet werden, weil sich darüber die Unfallversicherungsabteilung mit der Haftpflichtabteilung der gleichen Gesellschaft – wenn beide Versicherungen bei der gleichen Gesellschaft abgeschlossen wurden – streiten müsste, was vermutlich wegen Sinnlosigkeit nicht geschehen wird.

Was aber ebenso wichtig ist: Es gibt Skipper-Unfallversicherungen, die beispielsweise bis zu 52.000 Euro an Bergekosten übernehmen, und zwar auch, wenn gar kein Unfall passiert ist, wenn die Yacht aber in Seenot geraten ist und Hilfe herbeigerufen werden musste. Für Bergehubschrauber werden in den Mittelmeerländern schnell bis zu 15.000 Euro pro Stunde verlangt.

Die Skipper-Unfallversicherung kann alternativ für den Skipper und alle Crewmitglieder oder nur für den Skipper allein abgeschlossen werden. Je nach Wahl wird die Versicherungssumme im Schadenfall auf alle Crewmitglieder aufgeteilt oder steht ausschließlich dem Skipper zu. Wird der Versicherungsschutz für „Skipper & Crew“ gewählt, sind alle Crewmitglieder, die mit dem Skipper an Bord sind, automatisch mitversichert (eine namentliche Nennung der Crewmitglieder ist nicht notwendig).

Warum eine Kautionsversicherung?

Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden. So einig sich die Crew bei Antritt der Charter auch war, so uneinig kann sie bei der handfesten Frage sein, warum alle für den Schaden zahlen sollen, den nur einer verursacht hat – das ist meist der Skipper selbst, aus seiner Verantwortung als Schiffsführer.
Deshalb gibt es eine Kautionsversicherung. Sie sollte in jedem Fall nicht nur für eine bestimmte Charter, sondern uneingeschränkt für ein ganzes Jahr weltweit in allen Charterrevieren und mit allen Charterschiffen gelten. Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass Beschädigungen oder Verlust des Beiboots sowie des Außenborders mitversichert sind.

Warum eine Folgeschaden-Versicherung?

Weil es passieren kann, dass der Skipper oder die Crew an der gecharterten Yacht einen Schaden verursachen und deshalb die Yacht für die Folgecharter ganz oder teilweise ausfällt. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen oder der Vereinbarung im Chartervertrag kann der Charterkunde verpflichtet sein, den Schaden zu ersetzen.
Es gibt Folgeschadenversicherungen, die zahlen die berechtigten Schadenforderungen des Yachteigners ab dem vierten Ausfalltag bis zu 13.000 Euro. Auch diese Versicherung sollte nicht nur für eine bestimmte Charter, sondern uneingeschränkt für ein ganzes Jahr und weltweit gelten.

Warum eine Skipper-Rechtsschutzversicherung ?

Kein Skipper ist sicher, nicht um sein gutes Recht streiten zu müssen. Dies kann auch jedem Crewmitglied passieren. Es kann aber auch die Crew insgesamt verklagt werden. Daher sind mit dem Skipper-Rechtsschutz nicht nur der Skipper, sondern alle versichert, die mit ihm unterwegs sind.

Dieses Thema kann Brisanz bekommen, wenn beispielsweise wegen vermuteter oder tatsächlicher strafrechtlicher Tatbestände gegen den Skipper oder ein Crewmitglied von lokalen Behörden vorgegangen wird. Dies kann sehr leicht in Zusammenhang mit einem Unfall passieren. Dabei kann sehr schnell das Schiff an die Kette gelegt werden. Dies kann wiederum Konsequenzen in Bezug auf den Charterausfall haben. Skipper können nicht sicher sein, dass jedes Crewmitglied eine Rechtsschutzversicherung hat, und wenn es eine hat, diese auch im Ausland gültig ist. In Übersee (Karibik) greift zum Beispiel so gut wie keine deutsche Rechtsschutzversicherung. Die Anwaltskosten sind im Ausland im voraus zu hinterlegen und auch dann zu bezahlen, wenn man im Recht hat. Die Skipper-Rechtsschutzversicherung sollte weltweit gelten.

Warum eine Beschlagnahmeversicherung?

Im Falle eines vermuteten oder tatsächlichen strafrechtlich relevanten Tatbestandes (zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Unfall) kann die örtliche Behörde das Schiff an die Kette legen. Dies kann in Bezug auf die Weitervercharterung Konsequenzen haben. Durch die Beschlagnahmeversicherung tritt der Versicherer mit einer Kaution in Vorleistung. Damit soll verhindert werden, dass das Schiff blockiert wird und sich daraus weitere negative Folgen für den Charterer ergeben.

Chartererfahrungen einer Profiseglerin

Welche Erfahrungen man beim Charter machen kann, schildert die Profiseglerin Silke Eggert in ihrem Buch „Wasser im Schiff – und andere Segelgeschichten“. Dieses Handbuch für Chartercrews und Yachtskipper ist ein Lese- und Lehrbuch gleichermaßen. Mit diesem Buch gibt Silke Eggert Tipps an die Hand, damit aus einem Charterurlaub kein Alptraum wird, sondern die schönsten Wochen des Jahres. Dabei ist das Handbuch als Lesebuch angelegt. Es bringt Spaß, die „Segelabenteuer“ von Silke Eggert zu lesen. Durch kurzgefasste Resümees am Ende jedes Kapitels kann jeder schnell feststellen, was die Autorin in ihren authentischen Geschichten falsch oder richtig gemacht hat.

„Wasser im Schiff“ ist in Zusammenarbeit mit der Vereinigung Deutscher Yacht-Charterunternehmer (VDC) entstanden und zu einem Lehrbuch der neuen Art geworden: lesen und dabei viel dazulernen. Natürlich finden auch alte Salznacken den einen oder anderen wichtigen Tipp von der Autorin, denn sie hat zehntausende Meilen abgesegelt und dabei auch bisher viermal den Atlantik überquert.

Silke Eggert: „Wasser im Schiff“, 120 Seiten, 4-farbig, Format 160 x 190 mm, ISBN 3-934919-04-9, EUR 13,20, im Buchhandel oder bei www.mediamaritim.de/shop

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