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Tresor an Bord

19.02.2010 | Allgemein

Geändertes Waffenrecht für die Signalpistole.

Die Verschärfung des Waffengesetzes gilt auch für Signalpistolen Kaliber 4 (26,5 mm), wie sie auf vielen Segel- und Motoryachten verwendet werden. Waffenbesitzkarten für die Signalpistolen werden nur noch ausgestellt, wenn eine fachgerechte und sichere Aufbewahrung nachgewiesen werden kann. Hierfür benötigt der Skipper einen Tresor der Sicherheitsklasse B. Liegt das Schiff längere Zeit im Heimathafen, muss die Waffe anderweitig gelagert werden, allerdings auch in einem zertifizierten Waffenschrank.

Das verschärfte Gesetz gilt auch für geerbte Waffen. Die Waffenbesitzkarte des Vorbesitzers überträgt sich nicht mehr automatisch auf den Erben. Hier ist die Waffe durch einen Fachmann unbrauchbar zu machen oder abzugeben. Eine Waffenbesitzkarte wird nur noch erteilt, wenn eine Notwendigkeit für den Besitz einer Waffe nachgewiesen werden kann. Das illegale Besitzen einer Signalpistole wird künftig als Straftat geahndet.

Deutschlands Nachbarländer haben sich dieser neuen Regelung größtenteils angeschlossen. In Schweden ist das Mitführen von Schusswaffen an Bord von Motor- und Segelyachten sogar gänzlich verboten.

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