Kosten bei Personenrettung aus Seenot
28.11.2009 | AllgemeinDurch die Personenrettung können Zusatzkosten entstehen.
Bisher herrschte oft Unsicherheit darüber, wie Rettungskosten innerhalb der Yachtversicherung behandelt werden. Dass eine Yacht-Kasko-Versicherung Schäden am eigenen Boot abdeckt ist allgemein bekannt, doch wie zusätzliche Kosten durch eine Rettungsmaßnahme abgegolten werden sollen, ist oft strittig. Wehring & Wolfes hat jetzt auch Aufwendungen Dritter, die im Seenotfall die eigene Rettung durchführen oder unterstützen, in die Versicherung mit einbezogen. So zum Beispiel, wenn ein Verpflegungsmehraufwand für die Geretteten bis zur Ablieferung im nächsten Hafen angefallen ist und eingefordert wird.
Eine Yacht-Haftpflicht-Versicherung regelt normalerweise die Kosten der Schäden, die man selbst bei anderen verursacht hat. In unserem Fall sind jetzt auch die eigenen Kosten, die dem Versicherungsnehmer entstehen, wenn er rettend im Seenotfall eingreift, abgedeckt. Das können wieder Verpflegungskosten sein, aber auch Mehraufwendungen bei Unterbrechung des laufenden Törns, Kurswechsel zum nächsten Hafen, dortige Hafengebühren und Kosten von Behördenformalitäten, um nur einige Beispiele zu nennen.
In beiden Fällen (ich helfe selber oder mir wird geholfen) gilt der Höchstbetrag von 10.000 Euro je Schadenfall. Der Schutz ist verschuldensunabhängig und wird gewährt, wenn dieses Risiko nicht bereits über einen separaten Versicherungsvertrag abgedeckt ist. Natürlich verlangt das Gesetz die Hilfeleistung nach Maßgabe der eigenen Möglichkeiten. Und das Retten beziehungsweise die Unterstützung der Rettung im Seenotfall ist für jeden Skipper Ehrensache.
Quelle: www.wehring-wolfes.de/



