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Führerscheinpflicht in Norwegen

6.10.2009 | Allgemein

Norwegen führt ab 1. Mai 2010 Sportbootführerscheinpflicht ein.

Damit wird es auch in Norwegen ab Mai nächsten Jahres zur Pflicht, zum Führen eines Sportbootes einen amtlichen Sportbootführerschein vorweisen zu können. Das teilt das norwegische Sjøfartsdirektoratet mit.

Alle norwegischen Staatsbürger, die 1980 oder später geboren sind, müssen als Skipper eines Sportbootes das neue Befähigungszeugnis haben. Mit dieser Fahrerlaubnis können dann norwegische Boote mit mehr als 25 PS oder einer Rumpflänge von mehr als 8 m geführt werden. Die Obergrenze der Fahrzeuge die mit dieser Fahrerlaubnis geführt werden dürfen liegt bei 15 m Rumpflänge ohne Leistungsbegrenzung. Für Fahrzeuge >15 m Rumpflänge sind andere Befähigungszeugnisse erforderlich.

Für die Skipper ausländischer Boote gelten die Regelungen des jeweiligen Flaggenstaates.
Befähigungszeugnisse anderer EU-Länder werden in Übereinstimmung mit ihrer Gültigkeit im Heimatland anerkannt.

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